Für die Grundschulen Süd und Möllenbeck findet die Anmeldung mit der Feststellung der deutschen Sprachkenntnisse am Montag, 11. April, und am Dienstag, 12. April, jeweils von 13 bis 15 Uhr für beide Standorte in der Grundschule Süd statt. Schulpflichtig werden zum Schuljahr 2017/2018 alle Kinder, die bis zum 30. September 2017 das 6. Lebensjahr vollendet haben. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch mitzubringen. Eltern von „Kann-Kindern” (Kinder, die nach dem 30. September erst 6 werden), werden gebeten, sich mit dem Schulsekretariat der GS Süd (2495) in Verbindung zu setzen.