Wenn auch „zerknirscht”, so Hudalla im Nachgang, müsse die Verwaltung anerkennen, dass entgegen der damaligen Rechtsbeurteilung ein dritter Betriebsleiter und damit der Anspruch auf ein weiteres Extra-Salär nicht durch die Betriebssatzung abgedeckt sind. Diese benennt unter § 4 lediglich einen kaufmännischen und einen technischen Betriebsleiter. „In der Folge ist es zu ungerechtfertigten Zahlungen gekommen”, betonte der Verwaltungschef. Das Rückzahlungsverfahren werde eingeleitet. Damit sei das Thema öffentlich vom Tisch. Hudalla: „Ich werde dazu keine weitere Stellungnahme abgeben.” Summa summarum hat Heilmann über zehn Jahre (2004 bis 2014) rund 12.000 Euro bezogen. Eine offizielle Antwort bekam auch die Grünen/Schellhaus-Fraktion. Bereits Ende Mai diesen Jahres hatte sie bei der Verwaltung schriftlich angefragt, woher die Veränderung der Entschädigungssumme von 3600 auf 2400 Euro im Erfolgsplan resultiere. Hudalla bestätigte respektive wiederholte, was berichtet worden war: Die Differenz habe sich durch seine Nicht-Inanspruchnahme der einhundert Euro ergeben. „Bei meinem Amtsantritt habe ich hohen technischen und kaufmännischen Sachverstand in der Leitung der Eigenbetriebe vorgefunden”, hatte er bereits gegenüber dem SW erklärt. Hudalla stellte aber auch klar, dass es sich um einen Vergleichsplan handele, der die Ist-Zahlen ausweise. Zudem wäre nach Eingang der Anfrage in den ersten Junitagen eine Beantwortung direkt im nächsten Betriebsausschuss – am 8. Juni – zu kurzfristig gewesen. Weiteren Diskussionsbedarf gab es in der Causa nicht.