Der Täter wurde durch couragiertes Handeln von Zeugen bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten. Bei der Überprüfung der Person stellte sich heraus, dass diese ke inen festen Wohnsitz in Deutschland hat und zuvor schon zwei weitere Taten im Bundesgebiet begangen hatte. Daraufhin wurde der Täter zunächst vorläufig festgenommen und am 16. Februar dem Amtsgericht Stadthagen vorgeführt. Das Gericht verurteilte den Täter umgehend zu vier Monaten Gefängnisstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Bewährungszeit wird auf drei Jahre festgesetzt. Zusätzlich wurde er für die Tat in Bad Nenndorf zu 180 Euro Geldstrafe verurteilt. Für die beiden andere Taten im Bundesgebiet wurde der Täter zu 1.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Des Weiteren bekam der Dieb die Auflage seine Aufenthalts- und Wohnorte in Deutschland dem Gericht mitzuteilen.