„Wir haben die Gesundheitsbehörden angewiesen, alle öffentlichen Veranstaltungen sowie private Versammlungen in Niedersachsen zu untersagen. Auch sämtliche Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind zunächst bis zum 18. April zu schließen. Das gleiche gilt für die Teile des Einzelhandels, die nicht für den täglichen Bedarf erforderlich sind”, so Niedersachsens Gesundheitsministerin Carola Reimann. Die Nutzung von Spielplätzen ist ebenfalls untersagt. Ausdrücklich nicht geschlossen werden der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel. „Für diese Bereiche setzen wir das Sonntagsverkaufsverbot bis auf weiteres aus. Die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit den Dingen des täglichen Bedarfs bleibt gesichert”, so Ministerpräsident Stephan Weil. Neben der Schließung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt auch ein Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen sowie medizinischen Einrichtungen. „Wir müssen insbesondere die besonders gefährdeten Gruppen vor einer Ansteckung schützen”, so Ministerin Reimann. Das Verbot wird ebenfalls für Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen gelten, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt. Also beispielsweise für Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken sowie stationäre Betreuungseinrichtungen. Ausnahmen vom Besuchsverbot gelten lediglich für die Besuche von Eltern auf Kinderstationen, von Vätern auf Entbindungsstationen und für die Besuche von Angehörigen auf Palliativstationen. Weiterhin soll verfügt werden, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können. Für Restaurant und Speisegaststätten wird geregelt werden, dass sie generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens bis 18 Uhr zu schließen sind. Die Maßnahmen sind zunächst befristet bis zum 18. April. Foto: tau