Mit der Verabschiedung der EU-Gebäuderichtlinie wird in Deutschland in Zukunft auch für den Gebäudebestand ein energetischer Qualitätsnachweis zur Pflicht. Der so genannte Energie-Ausweis soll zu mehr Markttransparenz und Klimaschutz führen. Dann hat jeder Mieter bei einem Wohnungswechsel und jeder Käufer einer Immobilie das Recht, den Energiepass einzusehen.
Die Bundesregierung hat jetzt ihren Entwurf der Energiesparverordnung vorgelegt, in dem die Details rund um den Ausweis für Gebäude festgelegt sind. Seit dem ersten Januar dieses Jahres muss der Energie-Ausweis bei Vermietung oder Verkauf vorgelegt werden. Doch was wird der Energie-Pass für Gebäude beinhalten und aussagen und wer stellt ihn aus? - Bei der VHS sollen die Teilnehmer erfahren, in welchen Fällen Bedarfs- oder Verbrauchsausweise ausgestellt werden, wie sich diese voneinander unterscheiden, welche Berufsgruppen in Zukunft den Energie-Ausweis ausstellen dürfen und mit welchen Übergangsfristen bei der verpflichtenden Einführung zu rechnen ist.