Während Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat der in Bad Nenndorf ansässigen Pfarrei zugunsten ihrer beiden Filialen in Deisterstadt und Flecken feilten, wollte eine Initiativgruppe in Lauenau nicht tatenlos zusehen: „Wenn wir untätig bleiben und den Plänen aus Hildesheim ihren Lauf lassen, wird unsere Kirche geschlossen”, hieß es in einem Rundschreiben. Die Idee: Mithilfe eines Fördervereins sollten die jährlichen Unterhaltungskosten aufgebracht werden. Dann würde St. Markus für das Bistum faktisch kostenfrei bestehen können.
Deshalb machte die zehnköpfige Initiatorengruppe eine Rechnung auf: „Wenn nur 60 Mitglieder jeden Monat zehn Euro spenden, bekommen wir die Kosten zusammen.” Schnell war eine Satzung entworfen, die bereits die Billigung des zuständigen Finanzamts und damit die Gemeinnützigkeit erfuhr. Als jetzt zur Gründungsversammlung eingeladen wurde, staunten die Verantwortlichen selbst über die Resonanz. 40 Anwesende füllten einen Aufnahmeantrag für sich und zum Teil für ihre Familien aus. Sie kamen nicht nur aus Lauenau und der unmittelbaren Umgebung. Auch aus Apelern und Rodenberg fanden sich spontane Unterstützer bereit. Einmütig wurde ein Vorstand nominiert: Neben dem Lauenauer Karl-Heinz Strecker an der Spitze, der auch dem Kirchenvorstand angehört, gehören ihm Evelyn Sawade-Weihe aus Feggendorf als Stellvertreterin, Reinhard Langer aus Apelern als Kassenwart und Marlene Lehmann (Lauenau) als Schriftführerin an. Aus dem Kreis mehrerer Kandidaten wurden die Beisitzer Maria Fichte, Roswitha Schölzel und Krystian Jagiela (alle Lauenau) nominiert.
In einer ersten Reaktion nach seiner Wahl kündigte Strecker weitere Werbemaßnahmen sowie Aktionen an, mit denen der Förderverein finanzielle Mittel für seine Ziele einnehmen könnte. Aufmerksam hat er bereits das Interesse registriert, dass auch außerhalb der katholischen Gemeinde dem Fördervereins-Projekt zuteil wird. Er rechnet deshalb mit weiterem Zulauf. Einzelpersonen zahlen monatlich fünf oder jährlich 50 Euro; Familien entsprechend zehn oder 80 Euro. Von Schülern und Studenten werden jährlich 20 Euro erbeten; juristische Personen registrieren sich mit hundert Euro. Ausdrücklich aber lässt die Satzung auch persönliche Entscheidungen zu: „Höhere Beiträge sind möglich und erwünscht”, heißt es in der Vorschrift weiter. Zugleich aber wird die Möglichkeit einer geringeren Summe eingeräumt, sofern Personen den Mindestbeitrag nicht aufbringen können und dennoch für den Erhalt ihres Gotteshauses Hilfe leisten wollen. Foto: al