AUETAL (tt). Im Interesse vieler besorgter Bürgerinnen und Bürger, vor allem Eltern kleiner Kinder, appeliert die Gemeinde Auetal an alle Hundebesitzer, ihren Hund der Örtlichkeit entsprechend angeleint auszuführen. Für Besitzer der unter die Gefahrtierverordnung fallenden Hunde ist darauf hinzuweisen, dass außer dem Leinenzwang auch ein Maulkorbzwang besteht. Ferner weist die Gemeindeverwaltung darauf hin, dass Hundebesitzer den „Spaziergang mit dem Hund” so gestalten, dass keine Hinterlassenschaft auf den Gehwegen oder Plätzen erfolgen kann. Sollte dieses Missgeschick auf dem Gehweg jedoch unumgänglich sein, hat der Besitzer des Hundes für die Beseitung des Kots zu sorgen. Foto: tt
Foto unter: AU30TT83 1 Die Verwaltung der Gemeinde Auetal weist darauf hin, dass der Maulkorbzwang weiterhin besteht.