Ganz so schlimm, wie es viele Rentner befürchtet haben, wird es wohl nun doch nicht. Der Seniorenbeirat der Gemeinde Auetal hatte zum aktuellen Thema der „Rentenbesteuerung” mit der Steuerberaterin Heike Fleischer eine Fachfrau eingeladen, die bei der Veranstaltung des Beirates Erläuterungen zur Besteuerung der Beamtenpensionen und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gab. Hintergrund war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichbehandlung aller Versorgungsempfänger. Ab 2005 muss die unterschiedliche Besteuerung der Renten der Beamtenpensionen angeglichen werden. „Die Systemänderung erfolgt aber nicht in einem Schritt, sondern stufenweise in einem Zeitraum von 35 Jahren, also bis 2040”, so Heike Fleischer, die das System dann näher erläuterte. Für die Rentner wichtig zu wissen ist, dass alle Rentenversicherungsträger ihre Auszahlungen an die BfA melden. Die bei der BfA zusammengeführten Daten (Einkünfte) jeden Rentners oder Pensionärs werden vermutlich ab 1. Oktober 2009 an die Finanzverwaltungen weitergeleitet, die dann die Besteuerungen vornehmen. Ob eine Besteuerung der Rente überhaupt vorgenommen wird, hängt dann von der Höhe der Einkünfte ab. Der Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns und ist für alle Rentner eines Jahrgangs für die gesamte Rentenlaufzeit gleich hoch. „So werden Einkünfte der Rentenjahrgänge bis 2005 mit 50 Prozent besteuert, für jedes spätere Jahr steigert sich der Prozentanteil um 2 Prozent bis 2020 und danach jeweils um 1 Prozent bis 2040”, so die Steuerberaterin weiter. Berücksichtigt man weiter noch Werbungskosten-Pauschalen und Sonderausgaben (Krankenversicherungsbeiträge), die von den Einkünften abgezogen werden können, kann die jährliche Brutto-Rente bei 19.000 Euro (monatlich zirka 1.580 Euro liegen, ohne in die Besteuerung zu gelangen. Für Verheiratete verdoppeln sich die Beträge (in diesem Fall beginnt die Besteuerung erst bei 38.000 Euro). Bei allein stehenden Beamtenpensionen beginnt die Besteuerung bei jährlichen Versorgungsbezügen von zirka 12.836 Euro. Die Steuerberaterin machte die anwesenden 30 Besucher darauf aufmerksam, dass Nebeneinnahmen aus Vermietung, Verpachtung oder Kapitalerträgen das Berechnungsschema verändern und Nachzahlungen fällig werden können. Foto: tt
Heike Fleischer aus Rehren erläutert die Pläne zur Versteuerung der Renten.