Einzelbewerber können als Delegierte zur Wahl zugelassen werden, wenn ihr schriftlicher Antrag bis zum 31. März von mindestens zehn wahlberechtigten Senioren/innen unterzeichnet ist. Jede Unterschrift ist jedoch ungültig, wenn sie auf mehr als einem schriftlichen Antrag eines Einzelbewerbers erscheint oder wenn der unterzeichnende wahlberechtigte Senior/in bereits in einer der vorstehend genannten Institution sich an der Wahl von Delegierten zur Seniorenbeiratswahl beteiligt hat.