Hintergrund des Termins (ab 15 Uhr) ist die Verantwortlichkeit der Gemeinde für die Standsicherheit der Grabmale auf dem kircheneigenen Gottesacker. Laut Unfallverhütungs-Vorschrift sind die Grabmale in dieser Hinsicht mindestens einmal im Jahr zu überprüfen.
Gibt es tatsächlich Mängel, werden die Nutzungsberechtigten der Grabstätte schriftlich benachrichtigt und durch ein Schild auf dem Grabstein aufmerksam gemacht.