Am 7. Juni findet die Europawahl statt. Alle Wahlberechtigten erhalten bis zum 17. Mai eine Wahlbenachrichtigungskarte, aus der das zugeordnete Wahllokal ersichtlich ist. Für Personen, die per Briefwahl wählen möchten, ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ein Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins und Briefwahlunterlagen vorbereitet. Die Unterlagen können schriftlich oder mündlich bei der Stadt Obernkirchen beantragt werden. Telefonische Anträge sind nicht zulässig. Die Antragstellung für andere Personen ist nur mit schriftlicher Vollmacht zulässig, auch innerhalb der Familie. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, Wahlschein und Briefwahlunterlagen auf elektronischem Weg zu beantragen. Einen entsprechenden Link und Informationen gibt es auf der Internetseite der Stadt Obernkirchen unter www.obernkirchen.de. Die Unterlagen werden dann per Post zugeschickt. Wahlberechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt Obernkirchen beantragen, haben Gelegenheit direkt im Briefwahlbüro im Rathaus, Zimmer 4, Marktplatz 4, Obernkirchen, zu wählen. Das Briefwahlbüro wird ab Montag, dem 18. Mai, zu den üblichen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung geöffnet sein.