Zu seiner letzten Sitzung traf sich der Rat der Gemeinde Auetal im Gasthaus „Zum Kühlen Grund” in Rolfshagen. Wichtigste Tagesordnungspunkte waren der Beschluss zur Genehmigung erheblicher überplanmäßiger Ausgaben für den Haushalt 2010 und die Verabschiedung von Heinz Büthe, der seinen Vertrag als allgemeiner Vertreter von Bürgermeister Thomas Priemer nicht verlängert hat. Büthe wird in Zukunft nur noch als Gemeindekämmerer im Dienst der Gemeinde Auetal stehen. In der Ratssitzung sprachen der Bürgermeister, sowie die Mitglieder der Ratsfraktionen ihren Dank aus für die seit 2007 geleistete Arbeit aus. Priemer lobte seinen Vertreter als harmonischen Kollegen, dem es stets um die Sache ging. Als Nachfolger werden sich die Gemeindeinspektorin Doreen Schwarzlaff und Bauamtsleiter Friedhelm Liwack die Aufgaben teilen. Die derzeitige Konstellation in der Gemeindeverwaltung lässt aus Sicht des Bürgermeisters eine allgemeine Vertretung mit nur einer Person nicht zu. Liwack obliegen alle Angelegenheiten im Bauwesen, die Gemeindeinspektorin wird in allen übrigen Angelegenheiten und der Leitung des Geschäftsbereichs Finanzen als allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters fungieren. „Beide Mitarbeiter genießen mein Vertrauen, eine verwaltungsinterne oder externe Ausschreibung ist nicht notwendig”, so Priemer in der Sitzung. Durch die Übertragung des Amtes erhält Friedhelm Liwack eine Zulage, für Doreen Schwarzlaff wird eine A-10-Stelle eingerichtet, die eine Beförderung zum 1. April 2011 erlaubt. Dies war für die Fraktion der CDU auch der Grund, sich bei der Abstimmung zu enthalten. „Wir sind der Meinung, dass die Verwaltung auch mit nur einem Mitarbeiter ohne Gehaltserhöhung ausgekommen wäre”, so Torben Sven Schmidt von der CDU. Mit Stimmen der SPD und der WGA wurde der Vorschlag des Bürgermeisters akzeptiert. Bei den erheblichen überplanmäßigen Ausgaben im Haushalt für 2010 ging es um Mehrausgaben für Bewirtschaftungskosten in Höhe von 10.000 Euro. Nach Paragraph 6 der Haushaltssatzung gelten Haushaltsüberschreitungen bis zu 7.500 Euro als unerheblich und werden vom Bürgermeister entschieden. Darüber hinaus müssen der Verwaltungsrat und der Rat der Gemeinde eine Genehmigung erteilen, was in diesem Fall einstimmig erfolgte. Foto: tt