In diesem Zusammenhang mahnt die Polizei erneut vorrangig ältere Bürger vor dem sogenannten „Wasserwerker-Trick”, bei dem der oder die Täter durch falsche Angaben dem überraschten Opfer vorspielen, im Auftrag des Wasserwerks oder des Stromversorgers Kontrollaufgaben vornehmen zu müssen. So verschaffen sie sich oftmals leicht Zutritt in die Wohnräume.
Hier kommt es dann nach kriminalistischen Erfahrungen der Ermittlungsdienste zu zunächst unbemerkten Diebstählen, aber auch nicht selten zu ominösen Angeboten von Sanierungs- oder Wartungsdienstleistungen mit „günstiger Barzahlung”.
Die Polizei weist darauf hin, dass seriöse Besucher derartiger Dienstleistungsbetriebe zumeist in der regionalen Presse rechtzeitig angekündigt werden. Die autorisierten Personen weisen sich an der Haustür ungefragt mit ihren Berechtigungspapieren aus.
Sollten immer noch Zweifel bestehen, sollte man das genannte Unternehmen angerufen oder gleich die Polizei über die Notrufnummer 110 informiert werden.