Er möchte Menschen zu ermutigen, ihre Gaben und Begabungen einzubringen und sich der schönen und verantwortungsvollen Aufgabe eines Gemeindekirchenrates oder Kirchenvorstehers zu stellen. „Die Kirche ist auf sie angewiesen, auf ihre Kompetenz, auf ihren Einsatz, auf ihre Ideen”, sagte Manzke gegenüber dem Schaumburger Wochenblatt. Zusammen mit dem Pfarramt schaffe der Gemeindekirchenrat die Rahmenbedingungen für die Gemeindearbeit.
Nicht weniger wichtig sei es, als mündiges Gemeindemitglied von seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen und dadurch zum Ausdruck zu bringen: „Die Kirche kann auch in Zukunft mit mir rechnen.” In den 22 Gemeinden der schaumburg-lippischen Landeskirche sind rund 50.000 Wahlberechtigte aufgerufen, die etwa 400 Mitglieder der Gemeindekirchenräte neu zu wählen, die dann aus ihren Reihen wiederum die Kirchenvorstände bilden.
Konkrete Qualifikationen würden von keinem Kandidaten vorausgesetzt, so der Landesbischof. „Die Kandidaten sollten Freude am Engagement mitbringen, gerne mit anderen zusammenarbeiten und Lust haben, neue Wege der Gemeindearbeit auszuprobieren und für Bewährtes weiterhin einzustehen”, so Manzke.
Darüber hinaus gibt es einige Formalien für die Kandidaten: Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchengemeinden, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in ihrer Kirchengemeinde wohnen. Gewählt werden kann, wer in der Kirchengemeinde zur Ausübung des Wahlrechtes berechtigt ist und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Wählerlisten liegen derzeit in den Gemeinden öffentlich aus.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens zehn Wahlberechtigten unterschrieben sein.
Die Frist für die Benennung von Kandidaten endet am 12. Februar. Gibt es in einer Kirchengemeinde nicht mehr Kandidaten als Mitglieder für den Gemeindekirchenrat zu wählen sind, kann auf die Wahl verzichtet werden. Sogar die Briefwahl ist möglich. Gemeindeglieder, die darauf zurückgreifen möchten, setzen sich mit ihrer Kirchengemeinde in Verbindung.
Nicht nur die Landeskirche Schaumburg-Lippe hat die Wahl: In allen evangelischen Kirchen Niedersachsens werden die Kirchenparlamente am Sonntag, 18. März gewählt.
Während alle anderen Landeskirchen ihren Kirchenvorstand, also die Gemeindeleitung, direkt wählen, bildet die kleine schaumburg-lippische Landeskirche eine Ausnahme. Hier gibt es die Gemeindekirchenräte, aus deren Reihen sich dann der Vorstand bildet.
„Wir fahren in unserer Landeskirche „zweigleisig”, sagt Landesbischof Manzke. Diese Praxis habe sich seit Jahrzehnten bewährt. „Zum einen ermöglicht das zahlenmäßig größere Gremium Gemeindekirchenrat, dass die Mitverantwortung für die Gemeinde auf möglichst viele Schultern verteilt wird und das Pfarramt sich bei seiner Arbeit auf eine breite Basis stützen kann”, so Manzke. Zum anderen seien beim Kirchenvorstand als dem kleineren Gremium eher fachliche Kompetenz und effektiveres Arbeiten gefragt. „Es gibt viele Verwaltungsaufgaben in der Gemeindeleitung, für die Fachkenntnisse notwendig sind.” Die Wochen bis zum eigentlichen Wahltag werden durch eine gemeinsame Öffentlichkeitskampagne aller lutherischen Kirchen Niedersachsens begleitet, teilt Pressesprecher Pastor Josef Kalkusch mit. Unter der Überschrift „Gemeinde stark machen” bieten die Kirchengemeinden Aktivitäten und Materialien, um in Gruppen und Gemeinden auf die Wahl aufmerksam zu machen und Gemeindemitglieder zur Übernahme von Verantwortung zu motivieren. Informationen über die Wahl gibt es auch im Internet unter www.gemeinde-stark-machen.de. Foto:ih