Alle Vereine und Gruppierungen, die in der Behinderten- und Altenarbeit in der Samtgemeinde Nenndorf tätig sind, sowie die Bewohner von Altenheimen und Seniorengemeinschaften werden gebeten, bis zum 4. Mai je zwei Delegierte für die Delegiertenversammlung zu benennen. Einzelbewerber/innen können als Delegierte zur Wahl zugelassen werden. Interessenten melden sich bis zum Stichtag bei der Samtgemeinde Nenndorf, Ordnungsamt, Rodenberger Allee 13, 31542 Bad Nenndorf.
Die Einladung zur öffentlichen Delegiertenversammlung erfolgt durch die Samtgemeinde. Sie führt auch die Wahlversammlung und die Wahlen selbst durch.