Berichte der vergangenen Wochen im Bereich der Arbeitszeitrichtlinie haben in Niedersachsen immer wieder für Unruhe gesorgt. Die Kommission hat zurückgenommen, eine Höchstgrenze von 48 Arbeitsstunden für die freiwillige Feuerwehr einführen zu wollen oder festzulegen. Burkhard Balz hatte sich zusammen mit anderen Abgeordneten des Europäischen Parlamentes für die Freiwilligen Feuerwehren stark gemacht.
Die Kommission betont in einer Erklärung, dass sie keine weiteren Vorschläge zur Änderung der bestehenden Richtlinien machen wird, bis die Gespräche mit den Sozialpartnern (den Arbeitgeber- und Gewerkschaftsverbänden) aller Voraussicht nach bis September 2012 abgeschlossen sind. Im Jahr 2010 startete die Kommission eine allgemeine Überprüfung der Arbeitszeitrichtlinie mit dem Ziel sicherzustellen, dass EU-Vorschriften flexibel genug sind, um den Bedürfnissen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gerecht zu werden.
Die Kommission ist sich der grossen Bedeutung der Freiwilligen Feuerwehren bewusst. Sie spielen in vielen Mitgliedstaaten insbesondere in den ländlichen Gebieten eine wichtige Rolle bei der Bereitstellung von 24-Stunden Notdiensten.
Derzeit verhandeln die Arbeitgeber- und Gewerkschaftsverbände auf EU-Ebene über eine Überprüfung der Arbeitszeitrichtlinie. Nachdem diese eine Übereinkunft zur Überprüfung erreicht haben, können sie die Kommission dazu auffordern, die Richtlinie beim Rat der EU, in dem alle Mitgliedstaaten vertreten sind, vorzulegen.