Dazu gehören, so Vorsitzender Albert Brüggemann, die Begrenzung der Zufahrt in die Fußgängerzone nur zu den ausgewiesenen Anlieferzeiten, Verhinderung von unerlaubten Durchfahrten, Reduzierung der Sondergenehmigungen, Verhinderung von unerlaubten Parken in der Fußgängerzone und Eindämmung der Geschwindigkeit bergabfahrender Radfahrer.
Der Antrag wird damit begründet, „dass der Unmut in der Bevölkerung zunehmend darüber wächst, dass die ausgesprochenen Verkehrsbeschränkungen in der Fußgängerzone missachtet werden. Die in der Stadt gut angenommenen Außenbewirtungen müssten teilweise geräumt werden, um Lastwagen, passieren zu lassen. „Der in der Fußgängerzone abgehaltene Wochenmarkt muss extra mit Barrieren versperrt werden, um einen Lkw-Transit zu verhindern”, weiß Brüggemann. Zudem fühlten sich Fußgänger verunsichert und gefährdet, der Werbeeffekt der Einkaufsstraße sei so - auch im Umland - stark eingeschränkt. Zudem, heißt es in der Begründung des Antrags an die Mehrheitsgruppe im Rat, sei der Unterbau der Straßen innerhalb der „Zone” den Belastungen nicht gewachsen und habe teilweise schon stark gelitten. Des Weiteren sei die Oberfläche des Plattenbelages örtlich großflächig verunreinigt.