Ebenfalls müssen Spielhallen geschlossen bleiben. Nicht unter das Verbot des Niedersächsischen Feiertagsgesetzes fallen alle öffentlichen Veranstaltungen, die einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den ernsten Charakter des jeweiligen Feiertages Rücksicht nehmen.
In Zweifelsfällen steht Heike Homeier im Amt für Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste der Stadt Rinteln, unter der Rufnummer 403-176 mit Auskünften zur Verfügung. Verstöße gegen die Bestimmungen des Niedersächsischen Feiertagsgesetzes können mit Geldbußen geahndet werden.