Das Thema des nächsten Vortrages in der Reihe „Recht zur Marktzeit” in Obernkirchen, hat den Schwerpunkt „Verkehrsrecht”.
Der Vortrag steht unter der Überschrift „Unfallflucht führt nicht in allen Fällen zu Regresszahlungen an den eigenen Kaskoversicherer”.
Dieser kostenlose Vortrag findet für Interessierte am kommenden Freitag, dem 5. April, in der Zeit von 11 bis 12 Uhr statt.