Die „Gewaltstudie 2013” hat untersucht, wie präsent Gewalt- und Missachtungserfahrungen von Kindern und Jugendlichen in Deutschland heute noch sind und inwiefern sie von Armutslagen abhängen. Dafür wurden 900 Kinder und Jugendliche interviewt - erstmals bereits auch Kinder ab sechs Jahren, in einer zweiten Altersgruppe Jugendliche bis einschließlich 16 Jahre.
Dabei berichten vor allem Kinder aus sozial prekären Verhältnissen über häufige Gewalterfahrungen. Bei den durchschnittlich bis privilegiert gestellten Kindern kommen Schläge und blaue Flecke sowie Beschimpfungen weitaus weniger häufig vor. Bei den Jugendlichen bestehen im Vergleich dazu die sozialen Unterschiede bei den körperlichen Gewalterfahrungen zwar auch, jedoch weniger eindeutig. Beschimpfungen und Missachtung dagegen kommt bei ihnen über alle Schichten hinweg erschreckend oft vor. Überraschend sei dieses Ergebnis vor allem deshalb, heißt es in der Studie, weil es bereits seit dem Jahr 2000 ein gesetzlich verankertes Recht auf eine gewaltfreie Erziehung gebe:
„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig” - so steht es im Paragraph 1631, Absatz 2 des Bundesgesetzbuches.