Da der Anrufer von einer Entführung ausging, leitete das Polizeikommissariat mit einigen Beamten eine sofortige Fahndung ein. Allerdings wurden die Angaben des Anrufers im Laufe einer Befragung immer rätselhafter, und zwischenzeitlich konnte die „Entführte” durch die Beamten ausfindig gemacht werden. Sie widerlegte die Angaben ihres Freundes bezüglich der Entführung nachweislich.
Auf den Mann wartet nun ein Strafverfahren wegen Vortäuschung einer Straftat mit einer parallelen Kostenrechnung für den Einsatz der Beamten.