EILSEN (hb/m). In seiner jüngsten Sitzung im „Heeßer Krug” hat der Samtgemeinderat bei zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen die Verordnung über die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierpflicht von freilaufenden Katzen im Gebiet der Samtgemeinde Eilsen beschlossen. Der Tierschutzverein Bückeburg-Rinteln und Umgebung habe wiederholt, so Samtgemeindebürgermeister Bernd Schönemann, auf die Notwendigkeit einer Katzenschutzverordnung hingewiesen und diese gefordert. „Dies ist ein erster Schritt und hilft dem Tierschutzverein, die Population zurückzuführen”, erläuterte Schönemann. Auch in der Samtgemeinde Eilsen seien sogenannte „verwilderte Hauskatzen” zunehmend ein Problem. Die Katzen seien teilweise herrenlos, würden aber regelmäßig gefüttert. „Sie vermehren sich unkontrolliert und verunreinigen durch ihre Fäkalien unter anderen Kinderspielplätze und Gärten”, heißt es in der Begründung zur erlassenen Verordnung. Aufgrund einer unklaren Rechtstellung sind diese Katzen zunehmend als Fundtiere in das Tierheim in Bückeburg gekommen und haben dort erhebliche Kosten verursacht. Die Tiere können aufgrund ihrer mangelnden Gewöhnung an den Menschen oft nicht in Haushalte vermittelt werden.
Durch den Erlass der Verordnung, die die Kennzeichnung, Kastration und Registrierung von Freigängerkatzen vorschreibt, wird die Kastration von verwilderten Katzen rechtlich abgesichert und das Füttern von verwilderten Katzen dem Halten der Tiere gleichgestellt.
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