Mit Wirkung vom 1. Juli 2009 wurde die Ertrags- und Verwaltungshoheit für die Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund übertragen.
Seitdem erfolgt die Verwaltung der KFZ-Steuer durch die Finanzämter der Landesbehörden. Mit Beginn des Jahres 2014 geben die Ländern die Verwaltung an den Bund ab. In Niedersachsen geht die Verwaltung zum 14. Februar auf den Bund über.
Nach diesem Stichtag ist der Zoll für die Verwaltung zuständig, Ansprechpartner sind dann die Hauptzollämter.
Einzelheiten dazu gibt es bei der Zollverwaltung unter www.zoll.de.
Die Zulassungsstellen bleiben unter anderem weiter für die Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung sowie Halterwechsel zuständig.
Kraftfahrzeugsteuerbescheide, die von den Finanzämtern Niedersachsen bereits erteilt wurden oder noch erteilt werden, behalten auch nach dem Übergang der Verwaltung an den Bund ihre Gültigkeit.