Redner aller politischen Gruppierungen des Kreistages hoben hervor, dass die Aufnahme der Flüchtlinge eine außerordentliche Herausforderung darstelle, deren Bewältigung eine gemeinsame Anstrengung erfordere (nebenstehend). Die verabschiedete sogenannte Heranziehungssatzung legt nun einen umfangreicheren Einsatz der Städte und Samtgemeinde bei der Unterbringung der Flüchtlinge fest. Diese sollen Wohnraum für die ankommenden Menschen beschaffen und ausstatten. Der Landkreis erstattet den Gemeinden die Kosten für die Unterbringung der zugewiesenen Personen. Dabei werden den Gemeinden nicht die bei der Wohnungsbeschaffung anfallenden Personal- und Sachkosten bezahlt. Bei der Verteilung der Menschen auf die Gemeinden sollen die Aufnahme-Einrichtungen des Landes berücksichtigt werden. Diese Satzung soll am 15. Oktober in Kraft treten. Landrat Jörg Farr hielt in der Sitzung fest, dass die Bürgermeister und Samtgemeindebürgermeister bei einer Sondersitzung diese Regelung einvernehmlich befürwortet hätten. Farr gab einen Überblick über die Situation und die zu erwartende Entwicklung. Nach dem Quotensystem des Landes-Innenministeriums habe der Landkreis bis Ende Januar 2016 noch rund 1200 Flüchtlinge aufzunehmen. Um die dazu nötigen Wohnungen zu finden, müssten die Gemeinden intensiver eingebunden werden. Gleichzeitig gelte es, die ankommenden Menschen gemäß des Prinzips der dezentralen Unterbringung möglichst gleichmäßig auf die Gemeinden zu verteilen. Weil das Land seinen Gebäudekomplex in der „Prince-Rupert-School” in Rinteln zu einer „Notunterkunft” macht (SW berichtete), die der „temporären Unterbringung” von bis zu 600 Flüchtlingen dienen soll, würden in Rinteln zunächst keine weiteren Gemeinschaftsunterkünfte gesucht. Alle Aussagen würden „für den Moment gelten”, so Farr. Die Situation wandle sich ständig, Prognosen seien schwierig zu treffen. Jedenfalls sei der Landkreis derzeit noch weit davon entfernt, Turnhallen für die Unterbringung der Flüchtlinge nutzen zu müssen.Foto: archiv bb