Geehrt werden können Sportler, die sich durch ihre Leistung zur Teilnahme an Weltmeisterschaften, Europameisterschaften, Olympiaden und Deutschen Meisterschaften qualifiziert haben und an diesen Wettkämpfen teilgenommen haben. Bei Deutschen Meisterschaften erfolgt die Ehrung bis Platz 15. Außerdem werden die 1., 2., und 3. bei Landesmeisterschaften, die 1. bei Bezirksmeisterschaften, Personen mit dem zwanzigfachen Erwerb des Deutschen Sportabzeichens, zehnfachen Erwerb des Deutschen Familiensportabzeichens sowie fünffachen Erwerb des Schülersportabzeichens und Personen für besondere sportliche und ehrenamtliche Leistung auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft oder der Verwaltung geehrt. Bitte nur Personen und Mannschaften vorschlagen, die diese Voraussetzungen auch erfüllt haben.