Gegen die 66-Jährige wurde ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Die Drogen wurden sichergestellt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bückeburg wurde ein Haftbefehl wegen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erlassen. Die Niederländerin wurde in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Hannover.