Die vier Nein-Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen begründete deren Sprecher Karsten Dohmeyer mit dem Hinweis, „dass die Prüfungen in der Vergangenheit hätten sorgfältiger erfolgen können”. Seine Spitze zielte auf die kürzlich bekannt gewordene, offenbar unrechtmäßig gezahlte Aufwandsentschädigung an den früheren Samtgemeindebürgermeister Uwe Heilmann. Folgerichtig lehnten die Grünen auch einen erneuten Auftrag an die „BDO Deutsche Warentreuhand GmbH” ab, die für die Jahresabschlussprüfung 2016 wiederum tätig sein soll. Die übrigen Fraktionen kommentierten die Aussagen Dohmeyers nicht. Der scheidende SPD-Ratsherr Karl Minne Braaksma fragte nach, warum beide Betriebe nicht zusammengelegt würden: Er könne Fragestellern aus der Bevölkerung nicht klar machen, dass bei Ver- und Entsorgung einerseits Verluste entstünden und auf der anderen Seite Gewinne, ohne diese gegeneinander zu verrechnen. Für die Verwaltung erwiderte Sven Janisch mit dem Hinweis auf gesetzliche Bestimmungen. Eine Vermischung der unterschiedlichen Gebührenhaushalte sei letztlich auch nicht „sauber”. So würde ein Gartenbesitzer ungerecht behandelt, der mit separater Uhr Wasser entnehme, die gleiche Kubikmeter Menge aber nicht der Kanalisation zuführe, diese aber in solchem Fall bezahlen müsse. Janisch aber räumte auch ein, „stets ein Auge auf die Gebühren werfen” zu müssen, um zu große Differenzen zwischen Aufwand und Ertrag zu vermeiden.