Erst ab dem zwölften Lebensjahr dürfen Kinder mit den Gewehren in den Schützenvereinen hantieren. Lichtpunktgewehre hingegen sind ab zehn Jahren zulässig. Da die Anschaffung eines solchen Gewehres die Möglichkeiten des Bürgerschützenvereins überstieg, wandte sich Wagner an die Sparkasse. Dass das neue Angebot gut angenommen wird, konnte der Verein erstmals bei seiner Ferienpass-Aktion feststellen – nachdem Anja Hockemeier von der Sparkasse das Gewehr überreicht hatte. Foto: privat