Die Polizei regte ein beschleunigtes Verfahren zur Verurteilung der Täter an. Ein Gerichtsverfahren wurde innerhalb von 24 Stunden durchgeführt. Die Täter wurden vom Amtsgericht Stadthagen zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt, diese Freiheitsstrafe wurde zu zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt.