„Kunst und Kultur leben von den Ideen, der Phantasie und manchmal auch der Genialität der Kreativen. Mit der Reform des Urhebervertragsrechts, die der Bundestag kürzlich beschlossen hat, sorgen wir dafür, dass die Leistungen von Urhebern und ausübenden Künstlern künftig fairer bezahlt werden, denn Kreative sollen von ihrer Arbeit leben können”, erklärt Maik Beermann, der Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Ausschuss für Digitale Agenda. „Eine faire Bezahlung für gute Arbeit braucht man nicht nur in der Industrie und Dienstleistung. Man braucht sie auch in der Kultur- und Kreativwirtschaft, gerade dort, wo durch Digitalisierung und Vernetzung besonders rasante Entwicklungen stattfinden.” Im Einzelnen beinhaltet die Reform unter anderem eine Stärkung des Prinzips fairer Beteiligung an jeder Verwertung. Häufigkeit und Ausmaß der Nutzung werden nun bei der Vergütung berücksichtigt. Urheber, die einem Verwerter ein Exklusivrecht gegen eine pauschale Vergütung eingeräumt haben, haben nun zudem das Recht, ihr Werk nach zehn Jahren auch anderweitig zu vermarkten. Zwar darf auch der erste Vertragspartner das Werk noch verwerten, aber nicht mehr exklusiv. Weiter erhalten die Kreativen erstmals ein gesetzlich verankertes Recht auf Auskunft über erfolgte Nutzungen. Verpflichtet werden neben den direkten Vertragspartnern auch diejenigen Unternehmen in der nachfolgenden Lizenzkette, die über die Verwendung kreativer Inhalte maßgeblich bestimmen oder damit besonders hohe Gewinne erzielen. Auch die Schaffung von Klagemöglichkeiten durch Verbände ist neu. Wenn Vergütungsregelungen in Verträgen mit einzelnen Künstlern oder Urhebern unterlaufen werden, dann kann der zuständige Verband in Zukunft dagegen vorgehen.