Eigentlich freut man sich als Spaziergänger in einer Stadt, wenn diese durch Straßenmusik bereichert wird. Doch wenn die Quetschkommode oder die Gitarre Tag für Tag das Gleiche spielt und das auch immer an der gleichen Stelle, kann es auch nervig werden. Die Stadt Rinteln hatte bislang dazu keine Verfügung, jetzt regelt sie das „...Darbieten von Musik im öffentlichen Straßenraum der Stadt Rinteln” und das stellt grundsätzlich eine Sondernutzung dar, die einer Erlaubnis durch die Stadt bedarf. Auch ohne Erlaubnis darf man Straßenmusik machen, wenn die Musikgruppen maximal vier Personen umfassen, auf den Einsatz von Verstärkern oder Tonaufzeichnungsgeräten verzichtet wird und wenn man nach maximal 30 Minuten Spielzeit den Standort um mindestens 100 Meter wechselt. In der jeweiligen Straßen dürfen die Musiker nur ein Mal pro Tag auftreten. Straßenmusik darf nur werktags in der Zeit von 10 Uhr bis 18 Uhr gespielt werden und das auch nur in der Fußgängerzone. Dabei gilt: „Die Benutzung besonders lauter Musikinstrumente ist grundsätzlich nicht erlaubt. Dies gilt insbesondere für: Schlagzeuge, Blechblasinstrumente und Saxofone. Erlaubt sind jedoch Bläser und Bläsergruppen, die in der Vorweihnachtszeit und der Weihnachtszeit angemessene Musik spielen. Im Bereich anderer Sondernutzungen wie Außenbewirtschaftung, bei Märkten oder bei Kundgebungen ist Straßenmusik/Straßenkunst nicht erlaubt. Foto: ste