„Schlichten ist besser als richten”, weiß Hermann Klingenberg. Seit zehn Jahren ist der Escheraner Schiedsmann für die Gemeinde Auetal. „Im Oktober endet meine Amtszeit und ich möchte das Amt in jüngere Hände legen”, so der 74-Jährige, der die gesamte Zeit lang mit Hans-Peter Solasse aus Rolfshagen zusammengearbeitet hat. „Das hat uns viel Spaß gemacht, war meist äußerst befriedigend und wir haben auch wirklich gut harmoniert”, stellte Solasse fest. Das Duo hat vor allem Nachbarschaftsstreitigkeiten geschlichtet. „Überwuchs von Ästen und Wurzeln, Laub oder Früchte, die über des Nachbars Zaun fallen, Lärm, Rauch oder Grenzabstände sind die Hauptthemen, mit denen sich Schlichter befassen”, erzählt Klingenberg. Es kämen aber auch Privatklagedelikte wie Beleidigungen, Körperverletzungen, Sachbeschädigungen, Hausfriedensbruch, Bedrohung oder Verletzungen des Briefgeheimnisses zur Schlichtung. Bei den Privatklagedelikten ist es gesetzlich zwingend vorgeschrieben, Schiedsleute aufzusuchen. Die Erfolgsquote der beiden Auetaler Schiedsmänner liege bei 80 bis 90 Prozent. „Zu den genannten Fällen kommen noch einige sogenannte ,Tür- und Angelfälle‘, bei denen sich die Leute erkundigen, welche Möglichkeiten das Schiedsamt bietet und dann überlegen, ob sie Antrag auf ein Schlichtungsverfahren stellen. Manche einigen sich auch schon, bevor wir wirklich tätig werden”, so Klingenberg. So habe es einmal Streit wegen eines zu laut krähenden Hahnes gegeben – und als die Schlichter vor Ort waren, war der Hahn bereits geschlachtet und der Besitzer bot seinem Kontrahenten sogar die Hälfte des Tieres für eine Suppe an. Die Schiedsleute mussten nicht mehr eingreifen. Manchmal muss das Schiedsamt aber doch tätig werden. Die Schlichtung durch die Schiedsleute soll die Gerichte entlasten. Da das Schiedsamt ehrenamtlich arbeitet, sind die Gebühren sehr gering und mit gerichtlichen Verfahren nicht zu vergleichen. Die Kosten liegen im Durchschnitt bei 35 bis 40 Euro pro Verfahren und müssen vom Antragsteller übernommen werden. Ein Schlichtungsversuch bei der Schiedsperson ist schnell und meist auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeit möglich und spart dadurch auch Zeit und Nerven. Sollte eine Einigung nicht möglich sein, kann das Schiedsamt die Erfolglosigkeit des Schlichtungsversuchs bescheinigen zur Vorlage beim Gericht für eine mögliche Klage. Wurde eine Einigung oder Schlichtung erzielt und im Protokoll festgehalten, so ist diese Vereinbarung 30 Jahre vollstreckbar. Da Klingenberg seine Amtszeit aus Altersgründen nicht verlängern möchte, sucht die Gemeinde Auetal zum November 2018 eine stellvertretende Schiedsfrau oder einen stellvertretenden Schiedsmann, für eine Zusammenarbeit mit Solasse, der seine Amtszeit gerne verlängert und die Neue oder den Neuen bei der Einarbeitung unterstützt. Die Schiedsleute müssen in der Gemeinde Auetal leben, werden vereidigt und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Seitens der Gemeinde werden den Schiedsleuten laufend Schulungen und dergleichen angeboten. Beaufsichtigt und kontrolliert wird das jeweilige Schiedsamt durch die Direktion des Amtsgerichts. Dort erfolgt jährlich ein entsprechender persönlicher Austausch. „Wichtig ist, dass bei dem einen oder anderen Problemfall die Direktion des Amtsgerichts angesprochen werden kann. Von dort gibt es sofort Unterstützung”, so Klingenberg. Er habe das Ehrenamt sehr gerne ausgeübt und mit drei bis fünf Stunden pro Monat sei der Aufwand übersichtlich. Wer Interesse an dem Ehrenamt hat, sollte sich die Ausschreibung im Internet unter www.auetal.de ansehen und sich bewerben.Foto: us