„Jede Mutter, jeder Vater will das Beste für sein Kind”, davon ist Christine Radüg, Leiterin des Sachgebietes soziale Dienste mehr als überzeugt und das ist auch der grundlegende Ansatz, wenn das Jugendamt tätig wird. Dieses ist in zwei Bereiche aufgeteilt: Dienstleistung und Wächteramt. In jedem Fall muss zwischen dem im Grundgesetz verankerten Recht der Familie und dem Kindeswohl abgewogen werden. Das Jugendamt wird auf vielfältige Weise tätig und arbeitet im Landkreis Schaumburg mit diversen Netzwerkpartner zusammen, um Hilfesuchenden ein möglichst breitgefächertes Angebot machen zu können. Das wissen auch immer mehr Betroffene und die Bereitschaft, sich Hilfe beim Jugendamt zu holen, steigt. Wenn Eltern oder auch Kinder und Jugendliche selber um Hilfe bitten, ist das die beste Voraussetzung. Das ist nicht immer der Fall, dann hat das Jugendamt die Option ein Familiengericht einzuschalten, welches die Eltern zu einer Anhörung vorladen kann. Bei Fällen von häuslicher Gewalt wird durch die Polizeibeamten immer das Jugendamt informiert, da dies als eine Kindeswohlgefährdung gewertet wird. Hier wird dann das Wächteramt tätig. Auch bei anonymen Meldungen wird ein Hausbesuch durchgeführt. „Wir gehen jeder Meldung nach”, betont Radüg. Ist Gefahr in Verzug darf das Jugendamt zusammen mit der Polizei Kinder aus ihrer Familie holen. Hierfür müssen aber triftige Gründe vorliegen.