Wussten Sie das? Seit dem 1. Januar 2025 dürfen Altkleider in Deutschland, nicht mehr einfach so im Restmüll entsorgt werden. Diese neue Regelung basiert auf einer EU-Abfallrahmenrichtlinie und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, die dazu beitragen sollen, die Recyclingquote von Textilien deutlich zu erhöhen und die Textilindustrie nachhaltiger zu gestalten. Nicht nur tragbare Kleidung, sondern auch abgetragene oder kaputte Kleidungsstücke, Bettwäsche und ähnliche Textilien müssen künftig in spezielle Altkleidercontainer oder auf Recyclinghöfe gebracht werden. Stark verschmutzte Textilien bilden dabei eine Ausnahme und können weiterhin im Restmüll entsorgt werden.
Die Umsetzung dieser neuen Pflicht bringt jedoch gravierende Konsequenzen mit sich. Im Landkreis Schaumburg zeigt sich, was auch viele andere Regionen erleben: Es gibt mittlerweile eine erhebliche Vermüllung an den Container-Sammelstellen. Viele Menschen nutzen die Altkleidercontainer so wie so schon länger nicht mehr nur für alte Textilien, sondern legen dort auch ihren Restmüll oder Sperrmüll ab.
Die dadurch entstehenden Müllberge führen zu einem vermehrten Problem mit Ungeziefer und unhygienischen Zuständen an den Containerstellen. Die verbleibenden Flächen rund um die Container sind oft stark vermüllt, was zu einem negativen Erscheinungsbild in den Gemeinden beiträgt.
Wegen dieser Vermüllung haben zahlreiche Städte und Kommunen beschlossen, die Verträge mit den Betreibern der Altkleidercontainer zu kündigen. Immer mehr Container werden abgebaut oder ersatzlos entfernt. Dann können Bürger ihre Alttextilien im Grunde nur noch ausschließlich auf Wertstoffhöfen oder in Kleiderkammern abgeben.
In Niedersachsen gibt es bisher zahlreiche Altkleidercontainer, doch diese dürften über kurz oder lang komplett aus dem Stadtbild verschwinden. Denn nicht nur die Verwaltung hat ein Problem mit der Vermüllung, auch die Betreiber beklagen schon seit Jahren eine stark abnehmende Qualität der Spenden, was ihr Geschäft immer weniger lukrativ macht. Konkrete Zahlen wollte uns keiner der angefragten Sammler und Entsorger nennen.
Für Verbraucher bedeutet die neue Regelung zur Altkleiderentsorgung mehrere wichtige Änderungen: