Heckenwege wie an der West-Contrescarpe sind eine Rintelner Besonderheit, die sogar durch eine Satzung geschützt ist. Im Rintelner Ortsrat verdeutlichte Bauordnungsamtsleiter Marco Samland jetzt, wie die Stadt ihre Heckenwege künftig nicht nur schützen, sondern in Teilen auch wiederherstellen will. Denn geht man einmal aufmerksam durch den Heckenweg der Contrescarpe wird man feststellen, dass zum einen der Pflegezustand suboptimal ist, zum anderen die Hecken in Teilbereichen gar nicht mehr vorhanden sind. Mit einem Stufenkonzept sollen nun zuerst einmal alle betroffenen Anwohner informiert werden über die Vorschriften der Satzung, dann soll es Aufforderungen zur Instandsetzung der Hecken geben und als ultima ratio auch Ordnungsmaßnahmen. Doch Bürgermeisterin Andrea Lange sieht bereits jetzt schon viel guten Willen der Anwohner, die Heckenwege wieder attraktiv zu machen. In der Gestaltungssatzung des B-Plans West-Contrescarpe sind Hecken am Weg aus Hainbuche oder anderen heimischen Heckengehölzen vorgeschrieben, so Marco Samland. „Keine Koniferen oder Kirschlorbeer!“ Die Verwaltung habe bereits drei Szenarien feststellen müssen:
Szanarium 1) Es ist keine Hecke vorhanden. Hier werden Anwohner vom Bauordnungsamt aufgefordert, eine Hecke mit Hainbuche oder anderen heimischen Heckengehölzen zu pflanzen.
Szenarium 2) Es befinden sich Sichtschutzelemente vor der Hecke oder anstatt einer Hecke. In diesem Fall sollen Anwohner werden vom Bauordnungsamt aufgefordert werden, den Sichtschutz zu entfernen und ggf. eine Hecke zu pflanzen.
Szenarium 3) Die vorhandene Hecke besteht nicht aus heimischen Gehölzen. Anwohner werden gebeten, bei Abgängigkeit der Hecke Neupflanzung im Sinne der Satzung vorzunehmen.
Samland schränkte aber auch ein, dass die Satzung keine Rechtsgrundlage für heimische Gehölze darstelle. Eine Lehrstunde in Sachen Verwaltungsrecht gab Prof. Dr. Gert Armin Neuhäuser dem Leiter des Bauordnungsamtes: Der war der Auffassung, dass wegen einer Aufhebung für einen Teil der West-Contrescarpe die Satzung dort nicht gelte, was Neuhäuser revidierte. Bürgermeisterin Andrea Lange mahnte dazu, die Anwohner der West-Contrescarpe nicht unter Generalverdacht der vorsätzlichen Heckenschädigung zu stellen: „Vieles ist aus Unwissenheit passiert!” Seitens der Verwaltung werde man informieren und sich dabei auch der Frage der Pflege und des Rückschnitts der Hecken widmen.