Jahresabrechnung und Preiserhöhung | Schaumburger Wochenblatt

Jahresabrechnung und Preiserhöhung

Nach Wegfall der angekündigten staatlichen Unterstützung passen die Stadtwerke Schaumburg-Lippe ihre Preise für Strom erneut zum 1. März 2024 an. Der Grund dafür ist der Wegfall des Zuschusses in Höhe von 5,5 Milliarden Euro für die Netzentgelte.: „Wir haben unsere Preise im Vertrauen auf die politischen Zusagen zum 1. Januar kalkuliert und die Preise so senken können. Die Rolle rückwärts der Bundesregierung lässt uns nun aber keine andere Möglichkeit, als die Arbeits- und Grundpreise neu anzupassen“, ärgert sich Geschäftsführer Dirk Rabeneck. „Die gute Nachricht ist die, dass die Arbeitspreise aber weiterhin unter dem Vorjahresniveau liegen.“

Das sind die neuen Preise

In der Grundversorgung liegt der Arbeitspreis ab dem 1. März 2024 bei 34,52 Cent pro Kilowattstunde (brutto). Zum Jahreswechsel lag der Preis bei 32,92 Ct/kWh, im Vorjahr noch bei 40,12 Ct/kWh. In unserem günstigsten Tarif STROMVARIO zahlen Kunden ab sofort 33,93 Ct/kWh (zum 01.01.24: 32,32 Ct/kWh im Vorjahr: 39,52 Ct/kWh). Bei Nutzung der Kombi-Option (Bezug von Gas und Strom von den Stadtwerken) reduziert sich der Preis noch einmal um 0,24 Ct/kWh brutto. Durch die Erhöhung der Netzentgelte steigt der monatliche Grundpreis ebenfalls. Dieser liegt nun bei 14,32 Euro (brutto) (11,78 Euro zum 1.Januar 2024). Kunden der Stadtwerke Schaumburg-Lippe erhalten die neuen Preisen per Post. Per Post werden ab dem 25. Januar zudem die Jahresverbrauchsabrechnungen für Stadthagen, Lindhorst, Helpsen, Niedernwöhren und Nienstädt versendet. Der Rechnungsversand an die Haushalte in Bückeburg, Obernkirchen und Bad Eilsen erfolgt zum 1. Februar.

Erweiterte Öffnungszeiten

Um die damit verbundenen Rückfragen besser abwickeln zu können, wird dazu der Kundenservice seine Öffnungszeiten erweiterten. Das gilt für die Service-Hotline unter 05722/2807555 und für die Kundencenter Bückeburg und Stadthagen. Erreichbar sind diese montags bis mittwochs von 8 bis 12 und 13.30 bis 16 Uhr, am Donnerstag, 1. und 8. Februar, durchgehend von 8 bis 17 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr sowie am Sonnabend, 3. und 10. Februar, von 9 bis 12.30 Uhr. Der erste Abschlag für das Jahr 2024 wird mit Guthaben aus der Jahresabrechnung verrechnet. Restguthaben werden zum 20. Februar 2024 ausgezahlt. Abschlags- und Nachzahlungen werden ebenfalls zum 20. Februar fällig. Übrigens: Wer künftig anstelle einer Rechnung in Papierform auf papierlose, digitale Zustellung umstellen möchte, kann diese Funktion im Stadtwerke-Kundenportal unter mein-konto.swsl.de freischalten


Nadine Dressler
Nadine Dressler

Redakteurin Schaumburger Wochenblatt

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