Energie wird wieder teurer | Schaumburger Wochenblatt

Energie wird wieder teurer

Im Gespräch: Stadtwerke-Mitarbeiter Timm Troschke und Teamleiterin Heike Kröger. (Foto: tau)
Im Gespräch: Stadtwerke-Mitarbeiter Timm Troschke und Teamleiterin Heike Kröger. (Foto: tau)
Im Gespräch: Stadtwerke-Mitarbeiter Timm Troschke und Teamleiterin Heike Kröger. (Foto: tau)
Im Gespräch: Stadtwerke-Mitarbeiter Timm Troschke und Teamleiterin Heike Kröger. (Foto: tau)
Im Gespräch: Stadtwerke-Mitarbeiter Timm Troschke und Teamleiterin Heike Kröger. (Foto: tau)

Nachdem die Preise für Gas und Strom zum Jahreswechsel zunächst gesunken sind, geht es nun am 1. Mai wieder nach oben. Das sind die Folgen politischer Entscheidungen, sagen Henning Radant und Heike Kröger von den Stadtwerken. Die Bundesregierung musste nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ihre Haushaltsplanung überarbeiten. Die Entscheidungen fielen allerdings so spät, dass eine Korrektur der Preise zum 1. Januar nicht fristgerecht umgesetzt werden konnte.

Gesetzgeber gibt vor

Zu den Änderungen, die sich unmittelbar auswirken, gehört unter anderem der Wegfall eines geplanten Zuschusses für die Netzentgelte in Höhe von rund 6 Milliarden Euro. Das führt zu Anpassungen beim Strompreis von rund 3 Cent. Eine höhere CO2-Abgabe wirkt sich wiederum auf den Gaspreis aus. Zum 1. April endet zudem die befristete Senkung der Umsatzsteuer auf Erdgas. Dann sind nicht mehr 7, sondern wieder 19 Prozent fällig. Änderungen gibt es auch bei der Gasspeicherumlage, die zweimal im Jahr neu festgesetzt wird.

All das führt dazu, dass die Stadtwerke ihren Kunden nun wieder Briefe schreiben und mitteilen müssen, dass sich die Preise schon wieder ändern. Auf den klassischen Vierpersonenhaushalt mit Eigenheim dürften Mehrkosten beim Strom von rund 120 Euro im Jahr und beim Gas von rund 70 Euro im Jahr zukommen. ”Wir rechnen mit viel Unverständnis und können das auch nachvollziehen”, so Radant und Kröger im Gespräch mit dieser Zeitung. Verantwortlich sei aber der Gesetzgeber, der mit seinen Entscheidungen die Versorger zu diesem Handeln zwinge.

Sonderkündigungsrecht

Von einem Chaos, das die Bundesregierung anrichte, spricht daher Stadtwerke-Chef Radant. So ist es nicht möglich, die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen und Vorlaufzeiten einzuhalten. Jede Preisanpassung ziehe einen enormen Aufwand nach sich. Hinzu komme, dass die Kunden auch jetzt wieder ein Sonderkündigungsrecht haben, obwohl der Versorger lediglich die Preisbestandteile ändert, ändern muss, die der Gesetzgeber vorgibt. Daher arbeiten die Stadtwerke an neuen Vertragsmodellen für das kommende Jahr, um mit diesen Entwicklungen besser umgehen zu können. Die Details stehen noch nicht fest.

Klar scheint aber schon jetzt, dass die Preise in 2025 wieder fallen werden. Das zeige die Entwicklung an den Märkten, so Radant. Er wünscht sich daher, dass sich Kunden, die jetzt vielleicht wieder mit einem Wechsel liebäugeln, den Stadtwerken weiterhin eine Chance geben. Für Beratung und Überprüfung der Abschläge stehen die Mitarbeiter gern zur Verfügung. Ein Vorteil, den andere Versorger so nicht mehr bieten.

Aggressive Mitbewerber

Die Mitbewerber treten gerade aktuell wieder sehr aggressiv auf, nicht nur mit Lockangeboten, bei denen man genau hinschauen sollte, sondern auch mit einem Missbrauch des Wettbewerbsrechts. Denn ein Wechsel des Anbieters ist verbraucherfreundlich einfach gestaltet. Das machen sich Vertreter, die oftmals auch für große bekannte Energieversorger unterwegs sind, zunutze. Demnach reicht eine Zählernummer aus, um bereits einen Anbieterwechsel unbemerkt in Gang zu setzen.

Vor unseriösen Haustürgeschäften und Telefonanrufen wird daher gewarnt. So berichten Kunden der Stadtwerke, dass ihnen an der Haustür neue Stromlieferverträge angeboten und dabei nach Vertragsdaten und Zählernummern gefragt würde. Auch werde eine angebliche Kooperation mit den Stadtwerken behauptet, um einen Vorwand für eine Zählerablesung zu haben. Die Stadtwerke distanzieren sich von diesen Praktiken und rufen zu besonderer Achtsamkeit auf. Vertragsdaten sowie die aktuellen Zählerstände im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung liegen bereits vor und müssen nicht erneut abgefragt werden. Zudem finden keine unangekündigten Kundenbesuche statt.

In den Fällen, in denen ungewollt ein Energieliefervertrag zustande gekommen ist, kann vom gesetzlichen 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch gemacht werden. Bei Unsicherheiten und Fragen stehen die Stadtwerke auch hierbei unter 05031/9540-0 oder per E-Mail unter info@stadtwerke-wunstorf.de gerne zur Verfügung.


André Tautenhahn (tau)
André Tautenhahn (tau)

Freiberuflicher Journalist

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