Schon jetzt für den Ernstfall vorsorgen: Sollten man einmal seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, greift das Betreuungsrecht. Ob durch Krankheit oder Unfall – falls man ganz oder teilweise handlungsunfähig wird - kann die Bestellung eines rechtlichen Betreuers erforderlich sein. Eine Vorsorgevollmacht hilft, ein Betreuungsverfahren zu vermeiden. Die Vornahme medizinischer Maßnahmen ist grundsätzlich nur dann rechtmäßig, wenn der Patient dieser im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte zugestimmt hat. Oft wird jedoch eine solche Maßnahme dann notwendig, wenn der Patient nicht in der Lage ist, eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen. Diesem Dilemma kann mit einer Patientenverfügung vorgebeugt werden. Doch wann ist der richtige Zeitpunkt und wie ist die richtige Form, um wirksam Vorsorge zu treffen? Diese und viele weitere Fragen werden am Donnerstag, 19. Oktober, von 18 bis 20 Uhr beim Hospizkreis Rinteln, Wesermühle 2, beantwortet. Die Veranstaltung ist kostenfrei.