Ursula Helmhold empfiehlt daher allen, die aus einem anderen Bundesland nach Niedersachsen gezogen sind, sich umgehend bei ihrer Gemeinde zu melden. Denn am 27. Januar sei Landtagswahl und die Drei-Monats-Frist laufe in diesem Monat aus. Die Abgeordnete schätzt aufgrund von Angaben des Niedersächsischen Landesamts für Statistik, dass in Rinteln rund 157 NeubürgerInnen im Januar nicht wahlberechtigt sein könnten. In Stadthagen wären nach dieser Hochrechnung 131 und in Bückeburg 118 Einwohner betroffen. In ganz Niedersachsen rechnet das Landesamt mit bis zu 45.000 Betroffenen.
Ein Antrag der Grünen auf Änderung des Wahlgesetzes wurde von CDU und FDP im Landtag abgelehnt. „Wir wollten die Frist auf 35 Tage verkürzen, da mit der heutigen Technik diese Frist durchaus eingehalten werden kann. Die derzeitige Regelung stammt aus dem Jahr 1869 und sollte die ‚Sesshaftigkeit‘ der Wahlberechtigten sichern. Dieser alte Zopf gehört abgeschnitten,” sagte Helmhold und äußerte Bedauern darüber, dass durch die Ablehnung des Antrags ihrer Fraktion „in Zeiten viel zu geringer Wahlbeteiligung die Ausübung demokratischer Rechte in unzeitgemäßer Weise erschwert wird”.