Die Samtgemeinde Sachsenhagen weist darauf hin, dass pflanzliche Abfälle in der Zeit vom 15. März bis 15. April sowie vom 15. Oktober bis zum 15. November eines jeden Jahres jeweils sonnabends zwischen 10 und 18 Uhr verbrannt werden dürfen. Bei lang anhaltender Trockenheit, starkem Wind, Dunkelheit auf moorigem Untergrund ist dieses jedoch untersagt. Mindestabstände sind einzuhalten, beispielsweise 50 Meter zu Gebäuden, aber auch zu Wäldern, Hecken, etc. Zu Schulen, Kindergärten, Krankenanstalten oder Altenheimen beträgt der Abstand 300 Meter. Das Feuer ist ständig unter Kontrolle zu halten. Der vollständige Text der Verfügung kann in den Rathäusern eingesehen werden.