Während der Reinigungs- und Spülarbeiten kann es, insbesonder im Bereich der Hausanschlüsse zu Beeinträchtigungen kommen, wenn innerhalb der Gebäude keine ausreichen bemessenen Entlüftungsleitungen vorhanden sind. Im schlimmsten Fall können Verunreinigungen oder Schmutzwasser aus den Geruchsverschlüssen gedrückt werden. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen keine Schadensersatzansprüche gegenüber der Reinigungsfirma oder dem Abwasserverband geltend gemacht werden können.
Die Einwohner der betroffenen Gemeindeteilen werden daher gebeten, ihre Grundstücksentwässerungsanlagen zu prüfen und entsprechend zu warten.
Für weitere Auskünfte steht der Abwasserverban Gehle-Holpe unter 05721/3560 oder unter 0171/8350338 zur Verfügung.