Die Jugendlichen hatten sich bei Eintreffen der Beamten etwa 30 Meter von der Straße entfernt versteckt und nach ihrer Entdeckung ihre Kriegsspielerei beendet. Die Polizei erklärte diesbezüglich, dass das Führen von sogenannten „Anscheinswaffen” in der Öffentlichkeit verboten ist. Deshalb wartet auf die beiden Kriegsführer nun ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Sie wurden beide ihren Eltern übergeben. Die Attrappen wurden mit Einverständnis der Eltern einbehalten.