Durch einen niedersächsischen Erlass sei es seit Oktober 2010 den Landkreisen als unteren Straßenverkehrsbehörden erlaubt, mit Zustimmung der Polizei an der Autobahn Geschwindigkeitsüberwachungen durchzuführen, erklärt der Abgeordneter Heiko Tadge die neue Regelung. „Aus Sicht der CDU-Fraktion ist deshalb die Installation einer Geschwindigkeitsüberwachung als Ergänzung zu den modernen Verkehrsbeeinflussungsanlagen, die den Verkehr steuern sollen und dem Tempolimit eine sinnvolle Maßnahme, um den unfallträchtigen Schaumburger Streckenabschnitt auf der A2 weiter zu entschärfen”, sagt CDU-Fraktionsmitglied Friedrich Wilharm.
Es sei unbestreitbar, dass zu schnelles Fahren eine der häufigsten Ursachen schwerer Verkehrsunfälle auf diesem viel befahrenen Abschnitt sei, auf dem täglich bis zu 120.000 Kraftfahrzeuge unterwegs sind. Die entstehenden Mehreinnahmen durch Bußgelder sollen nach Ansicht der CDU-Fraktion zum Teil in eine bessere Ausrüstung der stark belasteten Feuerwehren entlang der A2 investiert werden, fordert der Fraktionsvorsitzende Feuerbach. Es sei von der Kreisverwaltung zu prüfen, inwiefern die zwei geplanten Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung mit Abstandsmessungen kombiniert werden können. Immerhin entstünde der größte Teil der LKW-Unfälle durch zu geringe Abstände.