Ein durchgeführter Drogen-Test bestätigte diesen Verdacht. Eine Durchsuchung der verdächtigen Person führte dazu, dass in der Bekleidung des Kradfahrers Drogen aufgefunden wurden. Vor der Durchsuchung versuchte der Überprüfte, sich anderer Drogen zu entledigen und warf sie weg. Die aufmerksamen Beamten konnten die Drogen dem „Verlierer” jedoch zuordnen.
Die Beamten stellten zudem fest, dass der Beschuldigte keine Fahrerlaubnis besitzt, um Kfz zu führen. Eine weitere verkehrsrechtliche Konsequenz war die Entnahme einer Blutprobe.