Die Warnweste im Auto wird auch in Deutschland zur Pflicht. Die neue Regelung gilt ab dem 1. Juli. Dann müssen alle in Deutschland zugelassenen Pkw, ebenso wie Lkw und Busse, eine Warnweste an Bord haben.
Motorräder und Wohnmobile sind von dieser Regelung ausgenommen. Diese Neuerung betrifft insbesondere private Autofahrer. Für gewerblich genutzte Fahrzeuge galt sie schon länger. Pro Fahrzeug muss eine Warnweste für den Fahrer vorhanden sein. Bei einem Verstoß droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro. Die Warnwesten müssen der Europäischen Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen. Diese Vorschrift fordert zum einen 360-Grad-Sichtbarkeit durch umlaufende, mindestens fünf Zentimeter breite reflektierende Streifen. Außerdem ist fluoreszierendes Material in gelb, orange oder rot-orange und ein Klettverschluss vorgeschrieben.”Wichtig ist, dass die Warnweste im Ernstfall schnell vom Fahrersitz aus greifbar und im Fahrzeug sitzend anzuziehen ist”, erklärt Mielke. „Deshalb sollte sie im Handschuhfach, unter dem Sitz oder im Seitenfach der Tür aufbewahrt werden - nicht etwa im Kofferraum.”