Auf Vorstoß der Stadtverwaltung wurde das Thema der Erstattung von Benutzungsgebühren aufgrund des gegenwärtigen Streiks in den städtischenKindertagesstätten in der Verwaltungsausschusssitzung diskutiert. Die Verwaltung hat vorgeschlagen, den Eltern, deren Kinder aufgrund des Streiks nicht in den städtischen Kindertagesstätten betreut werden konnten, die gezahlten Benutzungsgebühren für die betreffenden Zeiträume anteilig zu erstatten. Grundsätzlich besteht in Niedersachsen keine Rechspflicht zur Erstattung der Benutzungsgebühren bei Streik in kommunalen Kindertagesstätten. Es steht den Kommunen jedoch frei, Rückerstattungen von Benutzungsgebühren aus familienpolischen Gründen vorzunehmen. Hievon wird die Stadtverwaltung auch unter dem Gesichtspunkt der Bürgerfreundlichkeit Gebrauch machen. Bürgermeister Theiß: „Angesichts der Dauer des gegenwärtigen Streiks ist uns daran gelegen, die betroffenen Familien zu unterstützen und sie in dieser – für sie sicherlich nicht einfachen Situation – zumindest finanziell zu entlasten”. Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses haben den Vorschlag der Verwaltung sehr begrüßt und einstimmig einer Erstattung der Benutzungsgebühren zugestimmt. Für die Erstattung der Gebühren muss von den Eltern kein besonderer Antrag gestellt werden. Die Erstattung nimmt die Stadtverwaltung in Abstimmung mit den betroffenen Kindertagesstätten zeitnah vor.