Neuneinhalb Monate nach dem grausigen Mord an der damals 42-jährigen Lauenauerin Ines K. wird vor der Strafkammer des Landgerichts Bückeburg die Verhandlung gegen den derzeit Beschuldigten eröffnet. Dabei handelt es sich um den Ehemann Uwe K. Dieser schwieg bislang zum Tatvorwurf. Wie der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Appelbaum, auf Anfrage erläuterte, habe der durch die Ermittlungen belegte dringende Tatverdacht das Gericht bewogen, die Hauptverhandlung zu eröffnen. So wird am Montag, 14. März, um 9 Uhr vor der Strafkammer die Anklageschrift verlesen und dem Beschuldigten zunächst Gelegenheit gegeben, sich zu äußern. 
K. lässt sich von zwei Anwälten vertreten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm in ihrer rund 30-seitigen Anklageschrift „Heimtücke und sonstige niedrige Beweggründe” vor und hat 64 Zeugen und sechs Sachverständige benannt, damit das Gericht den Sachverhalt aufklären kann, was sich und durch wen an jenem verhängnisvollen Mittwochvormittag in dem Wohn- und Geschäftshaus in der Carl-Sasse-Straße 2 wirklich ereignet hat. Der Tat am 27. Mai folgten umfangreiche polizeiliche Ermittlungen durch eine 18-köpfige Sonderkommission „Kamin”, bis schließlich genau vier Monate später, am Mittwoch, 30. September, Uwe K. in der Nähe seines Hauses in Handschellen abgeführt wurde. Seither sitzt er in Untersuchungshaft. Über die Gründe, die für eine Täterschaft des Handwerksmeisters sprechen, wurden bis heute weder von Polizei noch Staatsanwaltschaft Angaben gemacht; auch nicht, wie und auf welche Weise Ines K. zu Tode kam. Die Anklagebehörde aber sei sich sicher, dass es aufgrund der vorgelegten Beweise zu einer Verurteilung des Beschuldigten kommen werde. Wie lange der Prozess dauern wird, ist bislang völlig offen. Sofern die benannten Zeugen und Gutachter auch geladen werden, dürfte es mehrere Verhandlungstage geben. Mit einem Urteil wäre dann erst in einigen Monaten zu rechnen. Nach der Verhaftung am 30. September blieben der Anklagebehörde sechs Monate Zeit, das Gericht vom Tatvorwurf gegen Uwe K. zu überzeugen. Mit der Zulassung der Klage und dem Prozessbeginn am 14. März wurde diese gesetzliche Bedingung eingehalten. Anderenfalls hätte der bislang Beschuldigte Ende März auf freien Fuß gesetzt werden müssen.Foto: al