Zunächst soll die Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr monatlich 515 Euro betragen. 2021 erhöht sie sich auf 550 Euro, 2022 auf 585 Euro und 2023 auf 620 Euro. Im weiteren Verlauf der Ausbildung steigt die Mindestvergütung: um 18 Prozent im zweiten Jahr, um 35 Prozent im dritten und um 40 Prozent im vierten Ausbildungsjahr. Fritz Pape, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Schaumburg, macht für den Landkreis Schaumburg deutlich: „Es tut uns nicht weh.” Denn in Schaumburg liegt die Vergütung der Auszubildenden über dem Tariflohn, nur sehr wenige Betriebe seien von der Mindestvergütung negativ betroffen. Allerdingst sieht Pape den Versuch des Staates, regulierend einzugreifen kritisch. „Ich betrachte das mit Sorge”, macht er deutlich. Ihm stelle sich die Frage, wie weit das noch gehe. Übrigens: Laut Pape liegt auch die Vergütung der häufig als schlecht bezahlt hingestellten Friseur-Lehrlinge deutlich über dem Tarif – zumindest im Landkreis Schaumburg. Allerdings sieht auch er mögliche Probleme bei Kleinstbetrieben wie Goldschmieden oder Optikern – die könnten sich in Zukunft das Ausbilden möglicherweise nicht mehr leisten. Ähnlich sieht es Martin Wrede von der IHK Schaumburg: „Für kleinere Unternehmen wird es schwierig, das zu bezahlen.” Allerdings gelten in Schaumburg weitgehend Tarifverträge. Und selbst die Unternehmen, die nicht mehr tarifgebunden sind, dürfen maximal nur 20 Prozent weniger als die ortsüblichen Tariflöhne bezahlen. Dies wird regelmäßig von der IHK überprüft, „in Schaumburg gibt es keine Beanstandungen”, so Wrede. Walter Hardekopf, Kreislehrlingswart, ist geteilter Meinung. Zum einen sieht er es positiv, dass Unterschiede in der Bezahlung wegfallen: „Ich würde es begrüßen, wenn es einheitlich werden würde.” Allerdings sieht er auch Risiken gerade für kleinere Betriebe, für die es schwierig werden könnte, dies zu finanzieren. Auf einen Ausbildungsbetrieb kommen noch weitere Kosten für die Ausbildung zu, beispielsweise für die überbetriebliche Ausbildung. Diese müssten tragbar bleiben. Darüber hinaus seien Unterschiede in der Bezahlung durchaus begründbar, schließlich müsse die Vergütung in der Relation zum Berufsbild auch passen. Für Schaumburg sieht er kaum Probleme, da hier in der Regel mehr als der Tarif vorgibt bezahlt werde. Lob zum Gesetzesentwurf gab es von der Bundestagsabgeordneten Marja-Liisa Völlers: „Endlich kommt die Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende. Alle, die in Betrieben arbeiten, verdienen Anerkennung, ob Chef oder der Auszubildende.” Es sei ein erster Schritt, um die berufliche Bildung attraktiver zu machen. Allerdings müssten auch die Rahmenbedingungen verbessert werden, so Völlers. Foto: AdobeStock/Archivbb