Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Leistungs- und Breitensports. Der VfL verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Die neue Satzung räumt dem Präsidium das Recht ein, geeignete Personen, die nicht dem Verein angehören, für eine begrenzte Zeit mit besonderen Aufgaben zu betreuen. Koch nannte beispielhaft die Berufung von beratenden „Experten” in Rechtsfragen, bei Bautätigkeit oder der Vorbereitung von Jubiläumsfeierlichkeiten.
Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem VfL Bückeburg ist nach den Worten von Erich Koch „bewusst schwierig” gestaltet worden und wird in § 6 III geregelt. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden „wegen erheblicher Verletzung satzungsgemäßer Verpflichtungen”. Diese liegen insbesondere dann vor, wenn das Mitglied mit zwei Quartalsbeiträgen in Verzug geraten ist. Weitere Ausschlussgründe sind ein „schwerer Verstoß gegen die Interessen des Vereins” und „grobes unsportliches Verhalten”.
Über den Ausschluss entscheidet das Präsidium. Vor der Entscheidung muss dem Mitglied Gelegenheit gegeben werden, sich mündlich oder schriftlich zu äußern. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied durch einen eingeschriebenen Brief mit Rückschein zuzustellen. Gegen diese Entscheidung kann das Mitglied Berufung einlegen, so dass dann die Mitgliederversammlung endgültig entscheidet. Die Mitgliederversammlung stimmte einem Antrag aus der Fußballabteilung zu, die Beiträge wie folgt zu erhöhen. Erwachsene zahlen zukünftig 9,90 Euro (+ 1,50 Euro), Jugendliche 5,50 Euro (+1,00 Euro) und Passive 4,30 Euro (+ 1,00 Euro). „Es gibt keinen Tag ohne gute VfL-Nachrichten in der Zeitung”, freute sich Erich Koch zum Ende der Versammlung, dass „wir mit unserem Sportangebot super aufgestellt sind”. Foto: hb/m