Im Rahmen der Spurensicherung konnte an einem Beweisstück DNA-fähiges Material gesichert werden.
Eine Überprüfung mit der DNA-Datei verlief jedoch negativ. Durch parallel geführte Ermittlungen richtete sich der Tatverdacht dann gegen einen zur Tatzeit noch 17-jährigen Mann. Ihm wurde eine Speichelprobe entnommen, die mit dem gesicherten DNA-Material übereinstimmte.
Deshalb verdichtete sich der Tatverdacht gegen den heute 18-Jährigen.
Im Rahmen seiner Vernehmung am Anfang Januar legte der Beschuldigte ein umfassendes Geständnis ab. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Hannover wurde kein Haftbefehl erlassen.
Jetzt muss sich der mutmaßliche Räuber vor einem Gericht verantworten.